Zum Inhalt springen

Ab März 2020 Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Die Schutzimpfung ist gesetzliche Pflicht. Dagegen stimmte allein die AfD.
Kleiner Pikser: Gegen Masern müssen sich in Zukunft viele Menschen impfen lassen

Kleiner Pikser: Gegen Masern müssen sich in Zukunft viele Menschen impfen lassen

Foto: Christoph Soeder/ DPA

Die Masern-Impfpflicht für Kitakinder ist Gesetz. Der Bundestag stimmte der entsprechenden Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP zu. Etliche Abgeordnete der Linken und der Grünen enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.

Die Impfpflicht gilt ab 1. März 2020 für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Sie schließt auch das Personal der Einrichtungen ein, ebenso wie Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen. Nicht geimpfte Kinder können demnach vom Kitabesuch ausgeschlossen werden, in anderen Fällen drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.

Dieses Jahr bislang mehr als 500 Fälle

In Deutschland und europaweit breitete sich die Infektionskrankheit in den vergangenen Jahren mangels Impfschutz wieder stärker aus. Masern sind hochansteckend und nicht harmlos: Bei Kindern unter vier Jahren und Erwachsenen über 20 Jahren verläuft die Krankheit häufig schwer, jeder zweite aus dieser Gruppe musste nach Erkrankung im Jahr 2018 stationär in ein Krankenhaus.

In diesem Jahr sind in Deutschland laut Robert-Koch-Institut bisher 501 Menschen an Masern erkrankt. In den vergangenen zwei Jahren gab es in Deutschland knapp 1500 Fälle. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) starben allein in der ersten Jahreshälfte 2018 in Europa 37 Menschen an einer Maserninfektion. Todesfälle als Spätfolge sind nicht eingerechnet: Nach einer Infektion bei Säuglingen und Kleinkindern steigt das Risiko für eine tödlich verlaufende Hirnhautentzündung  in den späteren Lebensjahren.

"Qual für Kinder und Erwachsene"

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Gesetz am Vormittag erneut verteidigt. "Das ist ein Kinderschutzgesetz im wahrsten Sinne des Wortes", sagte Spahn im ARD-"Morgenmagazin". Gerade Kleinkinder benötigten "besonderen Schutz".

Kinder könnten nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft würden, argumentierte Spahn. Daher sei eine Impfpflicht nötig. "Masern sind keine Kinderkrankheit", betonte der CDU-Politiker. Zudem seien Masern "nicht therapierbar". Die Infektionskrankheit sei hochansteckend und "eine Qual für Kinder und Erwachsene".

Die Impfpflicht nütze auch ganz kleinen Kindern "in Gemeinschaftseinrichtungen", sagte Spahn. Kleinkinder unter einem Jahr dürften aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, sodass die Impfung bei den Zwei- bis Fünfjährigen umso wichtiger sei, um auch die noch Kleineren zu schützen. Spahn forderte, dass "jeder Arzt, auch der Kinderarzt" zudem bereit sein sollte, auch Erwachsene gegen Masern zu impfen.

Kritik an dem geplanten Gesetz, etwa seitens der AfD, wies Spahn zurück. Die Impfpflicht sei eine Erfüllung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, sagte Spahn. "Wir haben auch die Pocken auf diesem Weg ausgerottet", sagte Spahn.

cht/AFP/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.